Ein Restaurator mit akademischer Ausbildung ist kein Handwerker
Frankfurt/Main (jur). Stein-Restauratoren gelten nicht als Handwerker, wenn sie wissenschaftlich und kunsthistorisch an ihre Arbeit herangehen. Für ihre Mitarbeiter müssen sie daher keine Beiträge in die überbetriebliche Altersvorsorge einzahlen, wie das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem am Montag, 13. Mai 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 Sa 275/18 SK). In der Baubranche gibt es verschiedene Sozialkassentarifverträge, unter anderem eine Zusa ...
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