Es besteht kein Anspruch auf halbe Urlaubstage

Mainz (jur). Arbeitnehmer haben laut Gesetz keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage. Der Erholungszweck des Urlaubs wird bei einer Zerstückelung und „Atomisierung“ von Urlaubstagen nicht erreicht und steht dem Bundesurlaubsgesetz entgegen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 6. März 2019 (Az.: 4 Sa 73/18). Vor Gericht war ein Mechaniker gezogen, der seine ihm zustehenden 31 Urlaubstage im Jahr nach eigenem Wunsch in ...

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