Ex-Audi-Chef Stadler scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Karlsruhe (jur). Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler ist mit seiner Verfassungsbeschwerde wegen seiner viermonatigen Untersuchungshaft aufgrund des Diesel-Abgasskandals gescheitert. Der 56-Jährige hat eine Verletzung seiner Grundrechte nicht beweisen können, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Montag, 13. Mai 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 382/19). Auch die nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordneten Auflagen wie ein umfangreiches Kontaktverbot zu ...
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