Für ambulantes Reha-Zentrum braucht der Fahrdienst eine Genehmigung

Leipzig (jur). Der Fahrdienst eines ambulanten Reha-Zentrums muss für die Beförderung von Patienten eine behördliche Genehmigung haben. Solch ein Fahrdienst ist sowohl als „entgeltlich als auch geschäftsmäßig“ anzusehen und nach dem Personenbeförderungsgesetz daher genehmigungspflichtig, urteilte am Mittwoch, 9. Mai 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 10 C 1.19). Im konkreten Fall hatte die Betreiberin eines Gesundheitszentrums in Thüringen für Patienten ambulante R ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2LyGtrC
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt