Für ambulantes Reha-Zentrum braucht der Fahrdienst eine Genehmigung
Leipzig (jur). Der Fahrdienst eines ambulanten Reha-Zentrums muss für die Beförderung von Patienten eine behördliche Genehmigung haben. Solch ein Fahrdienst ist sowohl als „entgeltlich als auch geschäftsmäßig“ anzusehen und nach dem Personenbeförderungsgesetz daher genehmigungspflichtig, urteilte am Mittwoch, 9. Mai 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 10 C 1.19). Im konkreten Fall hatte die Betreiberin eines Gesundheitszentrums in Thüringen für Patienten ambulante R ...
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