Für Strafgefangenen kein Laptop

Karlsruhe (jur). Strafgefangene können für das Verfassen von Behörden- und Gerichtsschriftsätzen keinen Computer verlangen. Es ist zumutbar, dass sie stattdessen eine Schreibmaschine nutzen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 3. Mai 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2268/18). Konkret ging es um einen Strafgefangenen in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Um Schriftsätze an Behörden und Gerichte schreiben zu können, hatte er um Nutzun ...

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