Halbwaisenrente auch bei Schulbesuch nach beendeter erster Ausbildung

Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte am 7. Mai 2019 (Az.: B 2 U 27/17 R), dass ein Anspruch auf eine Halbwaisenrente nicht nach Beendigung der ersten Ausbildung endet. Wenn Halbweisen danach abermals die Schulbank drücken, dann besteht – anders als beim Anspruch auf Kindergeld – der Anspruch bis zum 27. Geburtstag fort. Das Gericht gab damit einer jetzt 24-Jährigen aus Mittelhessen recht. Ihr Vater war bei einem Arbeitsunfall gestorben. Sie erhielt daher eine Ha ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2PW9KL9
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt