Halbwaisenrente auch bei Schulbesuch nach beendeter erster Ausbildung
Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte am 7. Mai 2019 (Az.: B 2 U 27/17 R), dass ein Anspruch auf eine Halbwaisenrente nicht nach Beendigung der ersten Ausbildung endet. Wenn Halbweisen danach abermals die Schulbank drücken, dann besteht – anders als beim Anspruch auf Kindergeld – der Anspruch bis zum 27. Geburtstag fort. Das Gericht gab damit einer jetzt 24-Jährigen aus Mittelhessen recht. Ihr Vater war bei einem Arbeitsunfall gestorben. Sie erhielt daher eine Ha ...
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