Heizkostenzuschuss muss auch ohne Hartz-IV-Bezug gezahlt werden
Kassel (jur). Wer mit wenig Einkommen im Eigenheim lebt, kann gegebenenfalls einen Heizkostenzuschuss vom Jobcenter erhalten. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom Mittwoch, 8. Mai 2019, gilt dies auch für Personen oder Familien, die nicht im Hartz-IV-Bezug sind, wenn sie etwa für das Befüllen des Öltanks hohe Kosten zu stemmen haben (Az.: B 14 AS 20/18 R). Damit gaben die obersten Sozialrichter einer fünfköpfigen Familie aus dem Landkreis Zwickau recht. Beide Elt ...
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