Höhere Rente für frühere Volkspolizei der DDR
Erfurt (jur). Angehörigen der früheren Volkspolizei der DDR steht in der Regel eine höhere Rente zu. Dies gilt dann, wenn sie während dieser Zeit ein Verpflegungsgeld erhalten haben, entschied das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in einem am Donnerstag, 16. Mai 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 3 R 837/18). Das Verpflegungsgeld sei als rentenerhöhendes Arbeitseinkommen zu werten, entschieden die Erfurter Richter. Der Kläger war seit 1958 Angehöriger der Deutschen Volkspolizei in d ...
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