Kein Nachzug der Eltern zu ihrem volljährigem schutzberechtigten Kind
Berlin (jur). Das Recht auf Elternnachzug zu einem in Deutschland schutzberechtigten Kind wird enden, sobald dies volljährig wird. Die zum August 2018 eingeführte Familien-Nachzugsobergrenze von 1.000 Personen pro Monat ändert daran nichts, wie das Verwaltungsgericht Berlin in zwei am Freitag, 3. Mai 2019, bekanntgegebenen Urteilen entschied (Az.: 38 K 27.18 V und 38 K 26.18 V). Geklagt hatten ein syrischer Vater und eine eritreische Mutter. Sie wollten jeweils zu ihrem Kind nachziehen, dem ...
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