Keine Abschiebung in die Folter auch nach schwerer Straftat

Luxemburg (jur). Asylbewerbern darf nach schweren Straftaten die Flüchtlingsanerkennung entzogen werden. Auch dann bleibt aber die „Flüchtlingseigenschaft“ bestehen, so dass solche Flüchtlinge trotzdem vor einer Abschiebung geschützt sind, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-391/16, C-77/17 und C-78/17). EU-Bestimmungen, wonach das Asylrecht auch dann wegen Straftaten aberkannt werden kann, wenn im Herkunftsland eine unmenschliche ...

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