Kirchlicher Rechtsweg geht bei Kirchenstreitigkeiten dem staatlichen vor
Karlsruhe (jur). Wenn Streitigkeiten mit der Kirche vorliegen, müssen davon Betroffene zunächst den kirchlichen Rechtsweg ausschöpfen. Dieses Vorgehen gilt auch, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das kirchliche Verfahren den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 2 BvR 328/16). Damit wurde die Beschwerde eines früheren Zeugen Jehovas abgewiesen. Ursprüngli ...
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