Medizinische Therapie mit Cannabis muss alternativlos sein

Osnabrück (jur). Eine medizinische Therapie mit Cannabis ist nur als letztes Mittel zulässig. Gibt es eine Alternativtherapie, sind Patienten darauf zu verweisen, entschied das Sozialgericht Osnabrück in einem am Mittwoch, 22. Mai 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 46 KR 455/18). Im konkreten Fall hatte der an einer Multiplen Sklerose erkrankte Kläger von seinem behandelnden Arzt und Psychiater getrocknete Cannabis-Blüten verschrieben bekommen. Auf diese Weise sollten Symptome der MS-Erkr ...

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