Quersubventionen zwischen kommunalen Unternehmen von BFH verbessert
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Spielräume für Quersubventionen zwischen kommunalen Unternehmen verbessert. Entsprechende Vergünstigungen bei der Körperschaftsteuer gelten nicht nur für Unternehmen in unmittelbarer kommunaler Trägerschaft, sondern auch für die Tochter- und Enkelgesellschaften solcher Unternehmen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 22. Mai 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 44/15). Er gab damit eine ...
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