Quersubventionen zwischen kommunalen Unternehmen von BFH verbessert

München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Spielräume für Quersubventionen zwischen kommunalen Unternehmen verbessert. Entsprechende Vergünstigungen bei der Körperschaftsteuer gelten nicht nur für Unternehmen in unmittelbarer kommunaler Trägerschaft, sondern auch für die Tochter- und Enkelgesellschaften solcher Unternehmen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 22. Mai 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 44/15). Er gab damit eine ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2Qi1NjL
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt