Rechtsextreme Partei darf von Facebook bis zur Europawahl nicht gesperrt werden

Karlsruhe (jur). Die rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ darf bis zur Europawahl von Facebook auf seinem Portal nicht weiter gesperrt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem am Donnerstag, 23. Mai 2019, veröffentlichten Beschluss vom Vortag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden (Az.: 1 BvQ 42/19). Die Karlsruher Verfassungsrichter führten aus, dass es bislang rechtlich nicht geklärt sei, inwieweit ein privates Großunternehmen wie Facebook Grundrechte se ...

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