Schulbücher müssen bei Härtefall-Mehrbedarf vom Jobcenter bezahlt werden

Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte am Mittwoch, 8. Mai 2019, (Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R), dass für Kinder aus Hartz-IV-Familien die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen sind, sofern die Schüler diese wegen einer fehlenden Lernmittelfreiheit im jeweiligen Bundesland selber kaufen müssen. Schulangelegenheiten sind Ländersache. Daher wird die Kostenübernahme für Schulbücher von den einzelnen Bundesländern ...

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