Verkehrsüberwachung mit einem Langstreckenradar bleibt vorerst verboten
Lüneburg (jur). Die bundesweit erste Verkehrsüberwachung mit einem Langstreckenradar auf der Bundesstraße 6 in Laatzen bei Hannover bleibt vorerst verboten. Die Polizeidirektion Hannover hat nicht ausreichend dargelegt, warum betroffene Autofahrer im überwiegenden öffentlichen Interesse eine mit der Radarmessung einhergehende generelle Erfassung ihrer Autokennzeichen hinnehmen müssen, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mit Beschluss vom 10. Mai 2019 ( ...
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