Verkehrsüberwachung mit einem Langstreckenradar bleibt vorerst verboten

Lüneburg (jur). Die bundesweit erste Verkehrsüberwachung mit einem Langstreckenradar auf der Bundesstraße 6 in Laatzen bei Hannover bleibt vorerst verboten. Die Polizeidirektion Hannover hat nicht ausreichend dargelegt, warum betroffene Autofahrer im überwiegenden öffentlichen Interesse eine mit der Radarmessung einhergehende generelle Erfassung ihrer Autokennzeichen hinnehmen müssen, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mit Beschluss vom 10. Mai 2019 ( ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2WAWLRC
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt