25 Euro Gebühr für Bankauskunft
Frankfurt/Main (jur). Eine Bankauskunft darf 25 Euro kosten. Denn mit der Erteilung einer Auskunft über die Kredit- und Zahlungswürdigkeit eines Kunden erbringt die Bank eine zusätzliche Leistung, die von den sonstigen Gebühren, etwa für eine Kontoführung, nicht umfasst sind, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 4. Juni 2019, veröffentlichten und rechtskräftigen Urteil (Az.: 10 U 5/18). Mit einer sogenannten „Bankauskunft“ kann die Kredit- un ...
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