25 Euro Gebühr für Bankauskunft

Frankfurt/Main (jur). Eine Bankauskunft darf 25 Euro kosten. Denn mit der Erteilung einer Auskunft über die Kredit- und Zahlungswürdigkeit eines Kunden erbringt die Bank eine zusätzliche Leistung, die von den sonstigen Gebühren, etwa für eine Kontoführung, nicht umfasst sind, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 4. Juni 2019, veröffentlichten und rechtskräftigen Urteil (Az.: 10 U 5/18). Mit einer sogenannten „Bankauskunft“ kann die Kredit- un ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2WNIW5M
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt