Anspruch auf eine Fluggastentschädigung unabhängig vom Umsteige-Drehkreuz
Karlsruhe (jur). Flugpassagiere haben auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie beim Umsteigen an einem Flughafen außerhalb der EU ihren Anschluss verpassen. Das gilt auch, wenn die Fluglinie keine EU-Gesellschaft ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 12. Juni 2019, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 43/18). Im Ergebnis werden damit Fluglinien und Passagiere unabhängig davon gleichbehandelt, ob sich das Drehkreuz der Fluggesellschaft inne ...
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