Arbeitslose Städter dürfen vom Jobcenter nicht zum Umzug aufs Land genötigt werden

Celle (jur). Großstadtbewohner dürfen vom Jobcenter nicht durch zu kurz bemessene Zuschüsse zur Miete zu einem Umzug aufs Land gezwungen werden. Außerdem müssen die Daten bei einer Mietkostenerhebung repräsentativ für den Wohnungsmarkt sein. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Freitag, 31. Mai 2019, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: L 6 AS 467/17). Die vom Jobcenter Göttingen ermittelten Kosten für eine Unterkunft genügen danach „nicht den ...

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