Auch nach Fehltritt im Jugendalter kann man als Polizist abgelehnt werden

Aachen (jur). Auch ein jugendlicher Fehltritt kann der Einstellung in den Polizeidienst entgegenstehen. Das Verwaltungsgericht Aachen wies am 21. Juni 2019 einen Bewerber ab, der mit 14 und 15 Jahren Geschäfte mit Jugendpornographie unterstützt hatte (Az.: 1 L 505/19). Der heute 18-Jährige hatte einer Gruppe sein Konto zur Verfügung gestellt, die Geschäfte mit Jugendpornographie machte. Diese wurden mit „Paysafe-Karten“ bezahlt. Das sind vorab gekaufte und bezahlte Karten mit einer Sic ...

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