Auf Müsli-Verpackung geschönte Kalorienangaben zulässig
Hamm (jur). Auf der Vorderseite der Verpackung können Müsli-Hersteller andere Angaben zu den Nährwerten machen als in der verpflichtenden Nährwerttabelle. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm urteilte am Donnerstag, 13. Juni 2019, (Az.: 4 U 130/18), dass es nicht gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung verstößt, wenn auf der Vorderseite Kalorienangaben für eine Portion Müsli mit fettarmer Milch angegeben werden, ohne dabei zugleich auf die Nährwertangaben des puren Müslis pro 100 Gra ...
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