Befristetes Arbeitsverhältnis kein Grund für geringere Vergütung
Luxemburg (jur). Im Staatsdienst müssen allein wegen des Dienstalters gezahlte Zulagen an Angestellte unter den gleichen Bedingungen gezahlt werden wie Beamten. Das gilt sogar dann, wenn Angestellte nur befristete Arbeitsverträge haben, urteilte am Donnerstag, 20. Juni 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-72/18). Er verwarf damit eine Regelung für Lehrer in der nordspanischen Provinz Narvarra. Danach erhalten beamtete Lehrer nach einer Dienstzeit von sechs Jahren un ...
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