Bei Flucht in Frauenhaus muss Jobcenter doppelte Unterkunftskosten zahlen

Halle (jur). Die Jobcenter sind nicht berechtigt, Empfängerinnen von Hartz IV nach der Flucht in ein Frauenhaus im Regen stehen zu lassen. Ist aufgrund des gewalttätigen Partners eine Unterbringung in einem Frauenhaus erforderlich, muss die Behörde vorübergehend doppelte Unterkunftskosten übernehmen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem am 11. Juni veröffentlichten Urteil (Az.: L 5 AS 725/17). Im konkreten Fall lebte die klagende Hartz IV Bezieherin mit ihrem So ...

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