Bei Kauf eines Coffee-to-Go auf Betriebsweg kein Unfallschutz

Erfurt (jur). Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in Erfurt hat mit einem am Freitag, 14. Juni 2019, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: L 1 U 1312/18), der Kauf des Getränks auf einem Betriebsweg nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Der „Coffee to Go“ ist somit vielmehr eine Privatsache. Mit diesem Urteil wiesen die Richter die Klage einer Mitarbeiterin eines Pflegedienstes ab. Auf dem Weg zu einer Kundin parkte die Klägerin vor einer Bäckerei. D ...

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