Bürgerbegehren gegen eingeleitetes Verfahren für Bebauungsplan unzulässig

Köln (jur). Ist ein Bebauungsplan erstmal in die Wege geleitet, lässt sich das Verfahren durch ein Bürgerbegehren nicht mehr stoppen. Das gilt nach einem am Dienstag, 11. Juni 2019, bekanntgegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln jedenfalls für Nordrhein-Westfalen (Az.: 4 L 1054/19). Ein Bürgerbegehren gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans der Stadt Pulheim zum Brauweiler Abtei-Quartier ist danach unzulässig. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hatte die Aufstellung des ...

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