Erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung für Tarotkartenlegen

Mannheim (jur). Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße muss behördlich genehmigt werden. Denn mit dem Legen der Spiel- und Wahrsagekarten liegt eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung vor, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch, 5. Juni 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 S 2592/18). Um eine unter Umständen erlaubnisfreie Straßenkunst handele es sich nicht, so die Mannheimer Richter. Im konkreten Fall wollte ein Ta ...

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