Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre

Münster (jur). Bekommt ein Arbeitnehmer den Lohn für Überstunden mehrerer Jahre auf einen Schlag nachbezahlt, unterliegt dieses Einkommen einer ermäßigten Besteuerung. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 17. Juni 2019, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 3 K 1007/18 E). Der Kläger hatte 2013 bis 2015 330 Überstunden gemacht und dafür bislang weder Lohn noch Freizeitausgleich bekommen. Dann wurde er schwer und langfristig krank. Mit seiner Arbeitgeberin schl ...

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