Für baurechtlich unzureichende Glastür kann Reiseveranstalter haftbar gemacht werden

Karlsruhe (jur). Entspricht ein Ferienhotel nicht den örtlichen Bauvorschriften, haften die Reiseveranstalter für die von ihnen verursachten Unfälle und Verletzungen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, den 25. Juni 2019 in Karlsruhe klargestellt (Az.: X ZR 166/18). Der Kläger hatte bei der TUI eine Pauschalreise nach Gran Canaria für insgesamt sechs Personen gebucht. Am Tag nach seiner Ankunft wollte der damals siebenjährige Sohn der Partnerin des Klägers von seinem Hotelz ...

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