Für Behindertenwerkstatt refinanzierte Unfallversicherungsbeiträge

Kassel (jur). Werkstätte für behinderte Menschen haben Anspruch auf Refinanzierung ihrer Unfallversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten. Denn die Aufwendungen dienen nicht in erster Linie der Erzielung wirtschaftlicher Arbeitsergebnisse, sondern der Erfüllung der Rehabilitations-Aufgabe für behinderte Menschen, urteilte am 29. Mai 2019 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 3/18 R und B 8 SO 1/18 R). Konkret ging es um das Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein und das L ...

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