Für NPD-Funktionäre in der Regel keine Waffenbesitzkarte
Leipzig (jur). Kommunen können Funktionären der NPD verbieten, eine Waffe zu besitzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az. 6 C 9.18) hat am Mittwoch, den 19. Juni 2019, entschieden, dass ihnen in der Regel "die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit" fehlt. In Einzelfällen können gewählte Amtsträger jedoch eine Ausnahme darlegen, wenn sie sich in der Vergangenheit von Gewalt und Einschüchterung durch Parteimitglieder distanziert haben. Der Kläger ve ...
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