Hartz-IV-Empfänger müssen teureres Auto nicht automatisch verkaufen

Celle (jur). Arbeitslose müssen ein Auto mit einem Wert über 7.500 Euro nicht automatisch verkaufen. Ist sonst kein Vermögen vorhanden, muss das Jobcenter zusätzlich auch ihren Vermögensfreibetrag auf den Wert des Autos anrechnen, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 24. Juni 2019, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: L 11 AS 122/19 B ER). Der Kläger ist freischaffender Künstler und erhält eine Opferrente. Weil beides zusammen zum Leb ...

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