Im Straßenverkehr darf Jaguar nicht unnötig laut sein

Mannheim (jur). Ein Jaguar sollte im Straßenverkehr eher auf Samtpfoten und nicht mit durchdrehenden Reifen dahergefahren kommen. Auch wenn ein Jaguar angeblich serienmäßig „laut“ ist, könne der Halter dazu verpflichtet werden, im Straßenverkehr zumindest keinen unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen zu verursachen, stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 6. Juni 2019, in Mannheim bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 1 S 500/19) ...

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