Keine Entschädigung bei Treibstoff auf Rollfeld

Luxemburg (jur). Fluggäste können für eine Flugverspätung wegen ausgelaufenen Treibstoffs auf einem Rollfeld keine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. In solch einem Fall geht die erhebliche Verspätung eines Fluges auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ zurück, für den die Fluglinie nicht geradestehen muss, urteilte am Mittwoch, 26. Juni 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: 26.06.2019). Nach EU-Recht können Reisende bei Flugverspätungen von d ...

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