Kindergeld aufgrund rückwirkender Erklärung zum „Ausbildungswillen“
Düsseldorf (jur). Sofern einem bereits volljährigen Kind das Ausbildungsverhältnis gekündigt wird, endet damit nicht automatisch auch der Kindergeldanspruch der Eltern. Nach einem am Mittwoch, 12. Juni 2019, bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf besteht dieser Anspruch ununterbrochen und auch rückwirkend weiter fort, sofern vom Kind glaubhaft erklärt wird, so schnell wie möglich wieder eine Ausbildung aufzunehmen (Az.: 7 K 1093/18 Kg). Das Finanzgericht gab damit einer r ...
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