Nach unverschuldetem Verkehrsunfall gekürzte Erwerbsminderungsrente
Münster (jur). Wird vor dem Erreichen des regulären Rentenalters aufgrund eines Verkehrsunfalls eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, muss diese als „vorzeitige Rente“ gekürzt werden. Das Sozialgericht Münster entschied in einem am Dienstag, 4. Juni 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 14 R 325/18), dass dieser Rentenabschlag selbst dann gilt, von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein Abfindungsvergleich mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbart wurde. Im vorlieg ...
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