Nur Versicherungsnehmer müssen nach einem Schaden informiert werden

Karlsruhe (jur). Versicherer müssen nach einem Schaden nur den Versicherungsnehmer über Anspruchsvoraussetzungen und Fristen informieren. Nach einem am Mittwoch, 19. Juni 2019, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist es auch bei einer Unfallversicherung oder anderen personenbezogenen Versicherungen nicht erforderliche, dass auch die versicherte Person diese Infos erhält (Az.: IV ZR 73/18). Das gelte auch dann, wenn die versicherte Person den Schaden angezeigt ha ...

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