Reise beschränkt bei drohender Entführung im Ausland

Leipzig (jur). Passbehörden können den Geltungsbereich eines Reisepasses beschränken, wenn sonst eine Entführung und anschließend eine Erpressung Deutschlands drohen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 29. Mai 2019 in Leipzig entschieden (Az.: 6 C 8.18). Es wies damit die Vorsitzende eines Vereins ab, der humanitäre Hilfe für Menschen in Afghanistan leistet. Im Herbst 2016 wollte sie für ihren Verein in die Region um die afghanische Hauptstadt Kunduz reisen. Nach Erkenntnissen des ...

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