Steuerliche Absetzung für Möbel in der beruflichen Zweitwohnung
München (jur). Möbel und Hausrat für eine beruflich erforderliche Zweitwohnung können in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden. Diese Ausgaben unterliegen nicht der monatlichen Begrenzung für die Unterkunftskosten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 6. Juni 2019, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI R 18/17). Er gab damit einem Arbeitnehmer aus dem Rheinland recht. Sein Arbeitgeber setzte ihn ab Mai 2014 abseits des Firmensitzes und der Fa ...
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