Vater muss gezahltes Kindergeld an die Mutter zurückerstatten
Neustadt/Weinstraße (jur). Ein Vater muss ein zu Unrecht ausbezahltes Kindergeld zurückzahlen, auch wenn dieses auf seine Anweisung hin an die getrennt lebende Mutter überwiesen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, dass er keinen Zugriff auf das Konto der Mutter hat, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Mittwoch, 26. Juni 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 1182/19). Dem Kläger stand für seinen Sohn Kindergeld zu. Dieses wurde auf seinen ...
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