Vertrag „Haus gegen Pflegeversprechen“ auch bei frühem Tod gültig
Frankfurt/Main (jur). Wenn ältere Menschen ihre Wohnung oder ihr Haus eintauschen gegen ein lebenslanges Pflegeversprechen, dann hat dieser Tausch auch im Falle eines überraschend frühen eintretenden Todes Bestand. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied in einem am Dienstag, 18. Juni 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 8 W 13/19), dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Unsicherheit auf beiden Seiten liegt, sodass kein Grund vorliegt, nachträglich etwas zu ändern. ...
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