Werbeverbot auf Friedhöfen muss Steinmetzbetrieb im Blick haben
Koblenz (jur). Enthält eine Friedhofssatzung ein Werbeverbot, dann liegt bei Blumenvasen mit Werbeaufdruck ein Verstoß gegen dieses Werbeverbot vor. Wenn nun von einem Steinmetzbetrieb entsprechende Vasen kostenfrei oder gegen einen nur geringen Preis an Kunden abgegeben werden, obwohl ein Unterlassungstitel besteht, dann ist es gerechtfertigt, ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro zu verhängen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Montag, 3. Juni 2019, bekanntgegebenen Beschlus ...
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