Zahnersatz aus dem Ausland nur mit ausländischem Heil- und Kostenplan

Celle (jur). Zahnersatz kann auch im EU-Ausland eingesetzt werden. Einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es aber nur, wenn die Krankenkasse zuvor den Heil- und Kostenplan (HKP) der behandelnden ausländischen Praxis genehmigt hat, betonte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 10. Juni 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 4 KR 169/17). Die Genehmigung für den HKP einer deutschen Praxis reicht danach nicht aus. Danach bleibt eine Frau aus dem ...

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