Aufbewahrte Pistole muss von Kommune vor Beschädigungen geschützt werden

Braunschweig (jur). Kommunen müssen in Verwahrung genommene Gegenstände pfleglich behandeln. Führt die fehlerhafte feuchte Lagerung einer von einer früheren Sportschützin in Verwahrung gegebene Pistole zu Rost, muss die Stadt für die Schäden haften, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Montag, 8. Juli 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 11 U 1/19). Im konkreten Fall war die Klägerin aus ihrem Schießsportverein ausgetreten. In diesem Fall darf sie ihre Waffe ni ...

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