Auftrittsverbot wegen Wildtieren verstößt gegen Bundesrecht

Düsseldorf (jur). Kommunen dürfen einem Zirkus nicht verbieten, mit Wildtieren aufzutreten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag, den 4. Juli 2019 entschieden (Az.: 18 L 1205/19). Dies zwang die Stadt Düsseldorf, den Circus Busch wie geplant im September 2019 in der Landeshauptstadt auftreten zu lassen. Im Oktober 2015 beschloss ein Ausschuss des Düsseldorfer Stadtrates, städtische Flächen nicht den Zirkusunternehmen zu überlassen, die Wildtiere bei sich führen. Da ...

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