Bei gehobener Wohnung muss Pkw-Stellplatz angemessen sein
Braunschweig (jur). Wer einen Parkplatz in einer Tiefgarage sowie eine gehobene Wohnung kauft, kann davon ausgehen, dass der Parkplatz groß genug für einen gehobenen Mittelklassewagen ist. Ist der Parkplatz zu eng, handelt es sich um einen Mangel, der eine erhebliche Minderung des Kaufpreises rechtfertigt, wie das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) in einem am Dienstag, den 23. Juli 2019 verkündeten Urteil (Az.: 8 U 62/18) entschieden hat. Die Kläger hatte von einem Immobilienentwickler e ...
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