Bei starkem Baulärm am Urlaubsort liegt Reisemangel vor

Frankfurt am Main (jur). Touristen müssen nicht mit Baulärm oder Wasserflugzeuge rechnen, die ständig in ihrem Ferienort starten und landen. Diese anhaltenden akustischen Störungen können eine 50-prozentige Senkung der Reisepreise rechtfertigen, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main in zwei Urteilen, die am Montag, den 1. Juli 2019 verkündet wurden (Az.: 2-24 O 106/17 und 2-24 O 149/18). Im ersten Fall hatte der Kläger für sich und andere einen 15-tägigen Hotelaufenthalt an einem ...

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