Bei Zusätzen im Testament lauern auch Fallen

Karlsruhe (jur). Sollen die Angehörigen gemäß des Testaments das gesamte Vermögen eines Ehepaares erben, wenn diese "gleichzeitig Ableben", dann darf der Tod der Ehegatten nicht 16 Monaten auseinanderliegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem am Dienstag, den 9. Juli 2019 veröffentlichten Beschluss (Az.: IV ZR ZB 30/18) entschieden, dass eine solche Ergänzung des Testaments nichts darüber aussagt, dass die Angehörigen generell als Schlusserben anzusehen sind. Konkret ...

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