Eigentümer bekommt gestohlene Dinge nicht automatisch zurück
Karlsruhe (jur). Wenn ein gestohlenes Objekt nach mehr als zehn Jahren wieder auftaucht, bekommt der ursprüngliche Eigentümer es nicht automatisch wieder. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 255/17) hat am 19. Juli 2019 entschieden, dass der derzeitige Besitzer nachweisen muss, dass er das Objekt nicht "in gutem Glauben" erworben hat. Es geht um zwei Gemälde des 1966 verstorbenen Malers Hans Purrmanns. Ein Autoteile-Großhändler hatte sie in seinem Haus und später in seinem ...
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