Empfänger von Hartz-IV müssen Auslandsimmobilie verkaufen
Celle (jur). Hartz-IV-Empfänger müssen die in Thailand befindliche und von Angehörigen bewohnte Auslandsimmobilie grundsätzlich verkaufen. Das Jobcenter muss nur in Notsituationen Arbeitslosengeld II zahlen, wenn die Immobilie nicht als "bereite Mittel" zur Verfügung steht, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem Beschluss vom Dienstag, den 16. Juli 2019 (Az.: L 11 AS 209/19 B ER), entschieden. Der Fall betraf ein deutsch-thailändisches Paar aus dem Kreis ...
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