Ende des Monats per Mail verschickter Antrag auf Hartz-IV gilt rückwirkend
Kassel (jur). Erreicht ein per E-Mail gesandter Hartz IV-Antrag die Behörde am Ende des Monats und außerhalb der Öffnungszeiten des Jobcenters, wird er rückwirkend auf den ersten Tag des Monats angewendet. Das Jobcenter darf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II nicht mit dem Argument ablehnen, dass der Antrag die Mitarbeiter nicht erreicht hat, weil der Dienst beendet war, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, den 12. Juli 2019, verkündeten Urteil vom Vo ...
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